Private Krankenversicherung

Was ist die Private Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die im Krankheitsfall für die Kosten der Ärzte, der Zahnärzte, der Heilpraktiker und für die Medikamente. Die Private Krankenversicherung ist rein personenbezogen. Die Private Krankenversicherung bietet keine Mitversicherung von Familienmitgliedern. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Versicherungsvertrag. Eine Private Krankenversicherung bietet genau diejenige Leistung, die man vertraglich vereinbart hat und für die man Prämien bezahlt.

Wer darf in die Private Krankenversicherung?

Zunächst einmal dürfen alle Selbstständigen in die Private Krankenversicherung. Sie müssen seit Anfang 2009 sogar in diese Krankenversicherung, wenn Sie es versäumt haben, rechtzeitig einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Denn seit dem 1.1. 2009 darf in Deutschland niemand mehr ohne Krankenversicherung sein. Darüber hinaus haben Freiberufler die Möglichkeit sich privat gegen die Krankheitskosten zu versichern. Auch Beamte müssen sich als Ergänzung zu den Beihilfeleistungen privat gegen die Krankheitskosten versichern, wobei die Summe der Erstattungsleistungen aus der Versicherung und der Beihilfe niemals über 100% der Kosten hinausgehen darf. Außerdem dürfen ab 1.1. 2011 Arbeitnehmer dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, wenn sie nachweisen können, dass Sie mindestens 12 Monate lang mehr als 4 125,–Euro pro Monat verdient haben. Auch an den Prämien für die Private Krankenversicherung muss sich der Arbeitgeber mit 50% beteiligen, wobei sein Anteil nicht höher sein muss, als sein Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Private Krankenversicherung muss einen gesetzlichen Zuschlag für die Alterungsrückstellung erheben, was ist das?

Mit zunehmendem Alter werden die Menschen kränker und gebrechlicher. Wobei mit gebrechlicher durchaus gemeint ist, dass es bei älteren Menschen häufiger zu Knochenbrüchen kommt als bei Jungen. Auch dauert die Heilung solcher Brüche etwas länger. Die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Ärzte steigt an und auch der Bedarf an Medikamenten geht in die Höhe. Dies alles führt dazu, dass die Ausgaben, die die Private Krankenversicherung bei älteren Menschen zu tätig haben, ansteigen. Diese Mehrkosten muss die Versicherung aus dem bei ihr vorhandenen Kapitalstock decken bzw. diese Mehrkosten durch höhere Beitragsforderungen an alle ihre Mitglieder ausgleichen. Um die Beiträge nicht explodieren zu lassen, bildet die Private Krankenversicherung Alterungsrückstellungen aus denen die gestiegenen Kosten aufgefangen werden sollen. Dazu gibt es seit einigen Jahren eine gesetzliche Zulage von 10% auf die jeweilige Prämie, die jeder Versicherungsnehmer bezahlen muss. Mit diesem Geld wird der Kapitalstock für die erhöhten Krankheitskosten im Alter aufgebaut.

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